Lindauer Bürgerzeitung - Expertentipp
Ausgabe: Oktober 2024
Die Kinder sind erwachsen, das Rentenalter erreicht. Jetzt werden andere Dinge wichtig: Passen die bisherigen Häuser oder großen Wohnungen noch zu den künftigen Anforderungen an Wohnort/Lage, Komfort, Barrierefreiheit, Nahversorgung, Mobilität, Ärzteversorgung, aber auch Kultur, Kunst, Freizeit, Vereine, Restaurants, Ehrenamt usw.? Das sollte man rechtzeitig prüfen und bei noch guter Vitalität handeln. Ideen und Lösungen dazu sollte man idealerweise gemeinsam mit der ganzen Familie entwickeln. Manche überlegen sich Mehrgenerationen- Konzepte, bauen um oder überlassen das Haus schon frühzeitig den Kindern zur Nutzung, um selbst in eine komfortable, kleinere Wohnung oder Senioren-Wohnanlage zu ziehen. Andere gründen Alters- WGs oder suchen sich bewusst einen Platz in einem guten Senioren-Heim.
Tipps für Mieter:
Je älter eine Person ist, desto schwerer wird es, eine Mietwohnung zu finden. Deshalb am besten frühzeitig eine seniorengerechte Wohnung suchen – idealerweise bei großen Wohnungsträgern, um Eigenbedarfskündigungen ausschließen zu können.
Für die vollkommene, finanzielle Freiheit eignet sich ein Modell, das mehrere Vorteile vereint:
Die „zu groß gewordene“ Immobilie wird verkauft und aus dem Kapitalstock lässt man sich lebenslang monatlich versorgen – mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit. Wenn das Ruhestandsmanagement gut gemacht ist, wird das Geld nie weniger. So kann man damit sorgenfrei z. B. Miete bezahlen und sich einen höheren Lebensstandard leisten. Man hat trotzdem immer Geld für Reisen, Geschenke, kann Kinder und Enkel unterstützen etc. Auch im Hinblick auf späteren Erbfrieden ist dies eine gute Idee, weil Hinterbliebene sich nicht mit der Frage nach dem Verbleib/Erhalt der Immobilie auseinandersetzen müssen. Normale Renten- oder Lebensversicherungspolicen eignen sich nicht dafür, da sie aufgrund der hohen Provisions- und Kostenbelastung unrentabel und nicht inflationsgeschützt sind. Zudem sind die allermeisten unflexibel, nach Ende der „Rentengarantiezeit“ nicht mehr vererbbar usw.
Besseres Lösungsbeispiel aus der Finanz-Praxis:
600.000 Euro aus einem Hausverkauf – monatliche Entnahme 2.200 Euro – nach 25 Jahren sind immer noch 600.000 Euro vorhanden, die kapitalertragssteuerfrei vererbt werden können. Aufgrund freier Erb- Gestaltung fällt das Kapital nicht in die Erbmasse und wird innerhalb kürzester Zeit diskret an die gewünschten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Welche provisionsfreien und günstigen Lösungen es bei jederzeitiger Flexibilität und Verfügbarkeit, freier Vererbbarkeit und steueroptimiert gibt, erfährt man in Lindau bei Ruhestandsplaner Bodensee.