Die Allgäuerin - Finanztipps
Ausgabe: November/Dezember 2024
Sicher und Selbstbestimmt im Letzten Lebensabschnitt: Finanzielle und Rechtliche Vorsorge für Frauen.
Der letzte Teil unserer 6-teiligen Info-Serie zur finanziellen Lebensplanung von Frauen betrifft den letzten Lebensabschnitt eines hoffentlich überwiegend gesunden, glücklichen und erfüllten Lebens. Im Idealfall bleibt man bis zum Lebensende selbstbestimmt, vital und ist umgeben von lieben Menschen.
Zu Lebzeiten:
Neben den Gesundheitsthemen wie Patientenverfügung sollten auch Vorsorgevollmachten und spätestens nun Fragen zur Vermögensregelungen und Bestattung geklärt werden. Die Weisheit »Noch mit warmen Händen geben« kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Vermögenswerte, die über einen ausreichenden Puffer für die eigene finanzielle Absicherungund eventuelle Pflegekosten hinausgehen, können zu Lebzeiten sinnvollübertragen oder verschenkt werden. Wichtig: Bei Schenkungen und Erbschaftengelten dieselben Steuersätzeund Freibeträge. Die Freibeträge fürSchenkungen (alle 10 Jahre) sind:
400.000 Euro von Eltern an Kinder und 200.000 Euro von Großeltern an Enkelkinder. Diese Freibeträge gelten nur bei Übertragungen von »Alt nach Jung« und nicht umgekehrt. Wird das übertragene Vermögen ohne Rückforderungsanspruch verschenkt und aus irgendeinem Grund später wieder an die Schenkenden zurückgegeben, werden diese steuerlich wie Fremde behandelt. In diesem Fall gelten die geringeren Freibeträge (20.000 Euro) und es könnte zu einer Steuerpflicht auf das »frühere« Geld kommen. Spezialisierte Rechtsanwältinnen im Erb- und Familienrecht, die über ein umfassendes Netzwerk von Finanzexpertinnen und Steuerberaterinnen verfügen, stehen Ihnen bei der Vermögensübertragung, der Gestaltung und Umsetzung von Testamenten sowie beider weiteren Vermögensverwaltung unterstützend zur Seite. Wer im Nachlass eine gemeinnützige Stiftung berücksichtigen möchte, sollte sich bei der Auswahl des Stiftungsthemas – sei es Bildung, Umweltschutz, Tierschutz, Gesundheit, Kulturoder ein anderes Anliegen – an deneigenen Interessen, Werten und Zielenorientieren. Plattformen wie das Nachlass-Portal https://nachlass-portal.de bieten eine hilfreiche Übersicht. Für Menschen ohne Angehörige kann auch die Gründung einer eigenen Stiftungeine sinnvolle Option sein.
Eigene Beerdigung planen:
Für viele Menschen ist es wichtig, ihre eigene Beerdigung im Voraus zu planen, um ihre Angehörigen in der Trauerzeit zu entlasten. Eine detaillierte Checkliste kann dabei eine wertvolle Unterstützung bieten. Im Gespräch mit dem gewünschten Bestattungsunternehmen können Sie Ihre persönlichen Wünsche, den Umfang der Beerdigung und den Kostenrahmen festlegen und in einem Bestattungsvorsorgevertrag verbindlich vereinbaren.
Checkliste:
• Art der Bestattung: Möchten Sie eine Erd- oder Feuerbestattung? Soll die Zeremonie öffentlich oder privat sein? Soll es eine Trauerfeier geben? Wer soll benachrichtigt werden? Soll eine Todesanzeige veröffentlicht werden, eventuell mit Foto?
• Grabstätte, Sarg/Urne, Grabstein: Auf welchem Friedhof soll die Beisetzung stattfinden? Welche Art von Grabstelle bevorzugen Sie: Einzel- oder Gemeinschaftsgrab, Friedwald, etc.? Wie soll der Sarg oder die Urne gestaltet sein? Auch Grabsteine können individuell gestaltet werden. Welche Kleidung wünschen Sie für die letzte Ruhestätte?
• Ablauf der Trauerfeier: Welche Gäste möchten Sie einladen oder nicht einladen? Soll es einen Leichenschmaus geben, und wenn ja, in welchem Rahmen und wo? Welche Musikstücke sollen gespielt oder gesungen werden, und wer soll diese vortragen? Soll die Trauerrede von Ihnen selbst vorbereitet werden oder von einer vertrauten Person, einem Seelsorger oder einem freien Trauerredner? Möchten Sie Beileidsbekundungen und Blumenspenden am Grab ermöglichen?
Fragen Sie die Expertin
Schreiben Sie Ihre Finanzfragen unter dem Stichwort »Finanzen« an
*Aussagefähige Erbschafts-/Schenkungssteuer-Tabellen und gut verständliche Informationen findest man im Internet z.B. bei www.Stiftung-Finanztest.de oder auch bei www.finanztip.de.