Die Allgäuerin – Finanztipps
Ausgabe: Februar 2026
Vermögen sichern und übertragen
Vermögensweitergabe mit klarer Kontrolle und optimaler steuerlicher Struktur
Viele Eltern und Großeltern möchten die geltenden Schenkungssteuer-Freibeträge nutzen und Vermögen frühzeitig an die nächste Generation übertragen. Gleichzeitig besteht jedoch häufig die Sorge, dass volljährige Kinder oder Enkel nicht verantwortungsvoll mit dem Vermögen umgehen könnten.
Da sich Lebenswege, Wertvorstellungen und finanzielle Entscheidungen junger Erwachsener nicht vorhersehen lassen, kann eine unkontrollierte Vermögensübertragung Risiken bergen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass über Jahre aufgebautes Vermögen durch ungünstige Einflüsse – etwa durch Partnerschaften, unerfahrene oder unbedachte Entscheidungen – schnell verloren geht, beispielsweise durch übermäßigen Konsum, riskante Spekulationen oder betrügerische Einflüsse.
Lösung: Schenkungen mit langfristiger Mittelverwendungskontrolle
Durch Schenkungen, die eine langfristige Kontrolle über die Mittelverwendung ermöglichen, können Schenkende sicherstellen, dass das übertragene Vermögen geschützt bleibt und im Sinne der ursprünglichen Intention genutzt wird. So lässt sich etwa für Kinder oder Enkel ein finanzieller Grundstock für Zukunftsplanung, Altersvorsorge oder Immobilienaufbau schaffen.
Eine solche Gestaltung ist mithilfe spezieller provisionsfreier Netto-Honorar-Versicherungspolicen möglich. Diese müssen – ähnlich wie eine Familienstiftung – folgende Anforderungen erfüllen:
- Möglichkeit, mehrere versicherte Personen einzutragen
- Vertragskonstruktion mit 1 % Eigentumsanteil für den Schenkenden und 99 % für den Beschenkten
- Unbegrenzte Vertragslaufzeit
- Trennung von Versicherungsnehmer und versicherten Personen
- Auswahl kostengünstiger und breit gestreuter Anlageoptionen (z. B. ETFs)
- Gestaltungsspielräume für optimale steuerliche Behandlung
Informationen zu Freibeträgen
Erbschafts- und Schenkungssteuer-Freibeträge alle 10 Jahre:
- Von Großeltern an Enkelkinder: jeweils 200.000 Euro pro Großelternteil
- Von Eltern an Kinder: jeweils 400.000 Euro pro Elternteil
Praxisbeispiel: Großelternschenkung mit Vermögenskontrolle
Ein Großvater schenkt seinem 10-jährigen Enkel 200.000 Euro. Er investiert 202.000 Euro in eine entsprechende Spezialpolice, wobei das Enkelkind 99 % Vertragsanteil erhält und der Großvater 1 % behält.
Nach dem Tod des Großvaters übernimmt ein Elternteil des Enkelkindes den 1-%-Anteil und damit die Kontrolle über eventuelle Auszahlungen. Das Enkelkind kann nur mit Zustimmung dieses Eigentümers über das Kapital verfügen. Teilentnahmen sind möglich, sofern der kontrollierende Elternteil zustimmt.
Erfolgt die Auszahlung beispielsweise 40 Jahre nach der Einzahlung des Großvaters, ausgelöst durch den Tod des zuletzt versterbenden Elternteils, wird das Vertragsvermögen vollständig kapitalertragssteuerfrei an das damals beschenkte, inzwischen 50-jährige Enkelkind ausgezahlt. Zudem bleiben 99 % des Vertragswertes schenkungssteuerfrei.
Beispielrechnung
Aus der Einzahlung des Großvaters in Höhe von 202.000 Euro ergibt sich bei einer angenommenen jährlichen Netto-Wertentwicklung von 6 % nach 40 Jahren ein Auszahlungswert von rund 2.077.800 Euro. Davon sind etwa 2.047.000 Euro sowohl schenkungs- als auch kapitalertragssteuerfrei.
Ohne cleveren Gestaltungs-Effekt
Wäre die Schenkung in Form eines Bank-Wertpapierdepots erfolgt, müsste das Enkelkind nach dem Verkauf der Wertpapiere nach 40 Jahren Kapitalertragssteuern in Höhe von 522.125 Euro zahlen (Steuerfreibetrag bereits berücksichtigt).
Experten-Tipp
Rekordwerte bei Erbschaft- und Schenkungssteuern: Im Jahr 2024 wurden 13,3 Mrd. Euro eingenommen.
Fragen Sie die Expertin
Als Finanzfachwirtin (FH) und Freie Sachverständige für Kapitalanlagen steht Manuela Klüber-Wiedemann aus Lindau (www.ruhestandsplaner-bodensee.de) für Klarheit und Orientierung in Sachen Geld.
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Der Original-Artikel wurde im Magazin „Die Allgäuerin“ veröffentlicht (www.dieallgaeuerin.de).