Vermörgen schützen vor Vollmachtsmissbrauch

Die Allgäuerin – Finanztipps
Ausgabe: Januar 2026

Vorsorgevollmachten sind wichtig

... können aber auch missbraucht werden. Wer frühzeitig klug vorsorgt, schützt sich und sein Vermögen vor dem Zugriff durch Fremde.

Gemäß Statistik wird jeder dritte Bürger ab dem 65. Lebensjahr an einer Demenzerkrankung leiden. Inzwischen wissen die meisten Menschen, wie wichtig Vorsorgevollmachten sind für den Fall, selbst nicht mehr handlungsfähig zu sein. Deshalb sollte man rechtzeitig die Kinder, nahestehende Verwandte oder auch langjährig bekannte Vertrauenspersonen bevollmächtigen, im eigenen Sinne zu handeln.

Vollkommen in den Händen anderer

Eine umfassende Vorsorgevollmacht umfasst neben dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und anderem auch die Verfügung über das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers. Man begibt sich – nur durch den Besitz dieses Papiers – praktisch und rechtlich vollkommen in die Hände des Bevollmächtigten.

Weil das nicht endgültig sein muss, hat es der Gesetzgeber so eingerichtet, daß man Vorsorgevollmachten jederzeit widerrufen bzw. durch eine neue ersetzen kann. So ist man nicht an jemanden gebunden, dem man einst vertraut hat – aber später jemand anderen benennen möchte. Doch dieser sinnvolle Schutz für die Vollmachtgeber hat zwei Seiten. Sie bietet leider auch ein Einfallstor für Betrüger.

Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte, Generationenberater/innen, Notare usw. bieten Beratungen zur Erstellung von Vorsorgevollmachten an. Die Registrierung erfolgt beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Betrugsfälle häufen sich

Immer öfter werden Fälle bekannt, bei denen sich Fremde das Vertrauen von älteren, oft einsamen, oder auch dementen Menschen erschleichen. Sie isolieren die Senioren von ihren oft weiter weg lebenden Angehörigen und manipulieren die stetig hilfloser werdenden Senioren.

Dann reißen die Betrüger sich mit neuen Vorsorgevollmachten das komplette Vermögen unter den Nagel, verschwinden und überlassen die Senioren ihrem Schicksal. Inzwischen haben sich ganze Banden auf diese Betrugsmasche spezialisiert. Mit verheerenden Folgen für die Opfer.

In den TV-Mediatheken finden sich gute Dokumentationen über die Betrugsmasche, auch Aktenzeichen XY hat eine Sondersendung dazu gemacht. Dort empfehlen Verbraucherschützer und Fachanwälte für Erb- und Vorsorgerecht, sich mehrfach abzusichern.

Sicherheit für Leib, Leben und Vermögen

Am sichersten sind Senioren, bei denen die Vermögenswerte so gesichert sind, dass es unmöglich wird, darauf zuzugreifen ohne das Einverständnis der ursprünglich gewählten Vertrauten. Angehörige oder Bevollmächtigte sollten nie den Kontakt zu den Vollmachtgebern abbrechen lassen.

Beispiele:

  • Immobilien lassen sich frühzeitig auf die Angehörigen übertragen – und für die Senioren ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht eintragen.
  • Größere Geldbestände und Depots lassen sich mit stiftungsähnlichen Konstrukten absichern. Rechtssicher und günstig geht das mittels Ummantelung von speziellen provisionsfreien Versicherungslösungen mit geteilten Eigentumsverhältnissen (Verhältnis 99 % Seniorin/1 % Angehöriger).
  • Auch kann man mit der Bank vereinbaren, dass größere Kapitaltransaktionen nicht ausgeführt werden dürfen ohne Rücksprache mit den Angehörigen und, dass Auffälligkeiten dem Betreuungsamt gemeldet werden müssen.

Infos unter

www.stiftungfinanztest.de
www.vorsorgeregister.de
https://www.bmjv.de (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)

Der Original-Artikel wurde im Magazin „Die Allgäuerin“ veröffentlicht (www.dieallgaeuerin.de).

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