Vorsicht vor dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten

 

LINDAUER Bürgerzeitung
Ausgabe: 11/2025

Vorsicht vor dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten sind wichtig, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Doch sie bergen eine große Gefahr.

Denn Vorsorgevollmachten umfassen neben dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und anderem auch die Verfügung des gesamten Vermögens des Vollmachtgebers. Man begibt sich – nur durch das Ausstellen dieses Papiers – praktisch und rechtlich vollkommen in die Hände des oder der Bevollmächtigten.

Betrugsfälle häufen sich

Durch das Ausstellen von neuen Vorsorgevollmachten werden die bisherigen ausgehebelt. Aufgrund dieser Möglichkeit häufen sich die Betrugsfälle.

Inzwischen haben sich Verbrecherbanden darauf spezialisiert, sich das Vertrauen von einsamen oder auch dementen Menschen zu erschleichen.

Danach reißen sie sich mit neuen Vorsorgevollmachten das komplette Vermögen unter den Nagel und überlassen die Senioren ihrem Schicksal. Die Angehörigen erfahren davon meist erst, wenn es zu spät ist.

Bei ARD und 3-Sat hat es dazu spezielle Thementage gegeben. Die Rechtsanwälte und Verbraucherschützer hatten in den Sendungen empfohlen, sich selbst „mittellos“ zu machen – mit entsprechender Absicherung.

Sicherheit für Leib, Leben und Vermögen

Gut beraten sind Senioren, bei denen die Vermögenswerte so gesichert sind, dass nur mit dem Einverständnis der ursprünglich gewählten Vertrauten darauf zugegriffen werden kann.

Beispiele

  • Immobilien lassen sich frühzeitig auf Angehörige übertragen – und für die Senioren ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht eintragen.
  • Größere Geldbestände und Depots lassen sich mit stiftungsähnlichen Konstrukten mithilfe provisionsfreier Spezial-Versicherungspolicen absichern.
  • Diese haben geteilte Eigentumsverhältnisse (99 Prozent Senior/-in und 1 Prozent Angehöriger). Damit kann man den Zugriff auf das Vermögen nur mit Einverständnis des Vertrauten sichern.
  • Auch kann man mit Banken vereinbaren, dass größere Kapitaltransaktionen nicht ohne Rücksprache mit den Angehörigen ausgeführt werden dürfen und dass Auffälligkeiten dem Betreuungsamt gemeldet werden müssen.

Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte, Generationenberater, Notare usw. bieten Beratungen zur sicheren Erstellung von Vorsorgevollmachten an. Diese am besten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Diese Website verwendet keine Cookies, die Ihre persönlichen Daten weitergeben. Weitere Infos können Sie unserer Datenschutzerklärung unter dem Punkt "Cookies" entnehmen.