Lindauer Bürgerzeitung - Expertentipp
Ausgabe: September 2022
Mit gestiegenem Umweltund Krisenbewusstsein steigt die Nachfrage an nachhaltigen, umweltfreundlichen Investments. Nachhaltig sind Geldanlagen, die umweltbezogene (z.B. Klimaschutz, Wasserschutz, Waldschutz, Artenvielfalt) und/oder soziale Kriterien (z.B. faire Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen, faire Lieferketten, Ausschluss von bestimmten ethisch kontroversen Produkten usw.) und Kriterien der Unternehmensführung (z.B. faire Steuerzahlungen, keine Korruption) berücksichtigen. Die englische Abkürzung für nachhaltig ist „ESG“. ESG steht für Environmental, Social und Governance, auf Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Seit dem 2.8.2022 sind alle Anlageberater/-innen verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden anhand eines vorgegebenen Fragen-Kataloges nach ihren konkreten Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Auswahl der Anlagen zu befragen. Die europäische Offenlegungsvereinbarung unterscheidet zwischen Fonds der §8 und §9.
Fonds Artikel 8:
„hellgrüne“ Finanzprodukte berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl von Anlageinstrumenten. Diese Anlagen werden (unter anderem) mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beworben. Es geht eher um Vermeidung von schädlichen Aspekten. Gute Unternehmensführung ist immer zu beachten.
Fonds Artikel 9:
„dunkelgrüne“ Finanzprodukte müssen mit ihren Anlageinstrumenten explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen (z.B. soziale Verbesserungen, Reduktion von CO2-Emmissionen usw.) Sie zielen darauf ab, positive Beiträge für die Umwelt zu liefern und/oder - je nach Ausrichtung der Fonds - soziale Kriterien zu fördern. Gute Unternehmensführung ist immer zu beachten. Die Vorgaben sind also deutlich höher als bei Artikel-8-Fonds.
Für beide Kategorien gibt es noch keine detaillierten rechtlichen Vorgaben, sondern die Einkategorisierungen beruhen auf der Selbsteinschätzung der Fondsgesellschaften. In den nächsten Monaten und Jahren wird es noch zu großen Veränderung in diesen Bereichen kommen. Die Bewegung ist erst am Anfang. Damit die grüne Kapitalanlage nicht ungewollt zur „Spende“ wird, sollten ganz unabhängig vom Wunsch nach ökologischen Kapitalanlagen unbedingt die Kosten- und Rendite-Aspekte beachtet werden. Entsprechende Beratung dazu gibt es in Lindau zum Beispiel bei Ruhestandsplaner Bodensee.